Wirkungsvoller Kinderschutz braucht neben verlässlicher Kooperation auch qualifizierte Fachkräfte. Mit der Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde der Schutzauftrag der Jugendämter sowie der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kinderschutz eindeutig gefasst. Die Bestimmungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes sind an alle im Kinderschutz beteiligten Bereiche adressiert – angefangen bei Kinderärzt*innen und Hebammen über Schule und Beratungsstellen bis hin zu Polizei und Familiengericht. Neu ist außerdem, dass nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch andere Bereiche Anspruch auf Beratung zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung haben. – Welche rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für die beteiligten Fachkräfte in der Praxis? Das Kompaktseminar “Qualifizierung für Kinderschutzfachkräfte” bietet Fachkräften im Kinderschutz Antworten und ein Plus an Handlungssicherheit.
Die Start gGmbH bietet die Qualifizierung für Fachkräfte im Kinderschutz seit 2007 mit großem Erfolg an. Bundesweit haben schon weit über 1500 Fachkräfte diese Qualifizierung absolviert. Das Qualifizierungsangebot richtet sich an Fachkräfte aus allen im Kinderschutz beteiligten Bereichen.
Im Seminar haben die Teilnehmenden die Möglichkeiten, sich interdisziplinär fortzubilden und ihre Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken. Im Mittelpunkt der Qualifizierung stehen Vermittlung sowie Reflexion von Kernkompetenzen moderner Kinderschutzarbeit nach § 8a SGB VIII und mit Referenz auf das BKiSchG.
Die Inhalte der Qualifizierung hat die Start gGmbH auch vor dem Hintergrund ihrer Arbeit als Träger der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg sowie des Bündnis Kinderschutz Mecklenburg-Vorpommern konzipiert, mit deren fachlichen Leitung und Organisation sie von der jeweiligen Landesregierung beauftragt ist.

Qualifizierungsziele

Die Qualifizierung orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen, bewährten Erfahrungen aus der praktischen Kinderschutzarbeit sowie rechtlichen Anforderungen. Ziel der Qualifizierung ist das Stärken der Handlungskompetenz und -sicherheit der im Kinderschutz beteiligten Fachkräfte. Dieses wird vor allem erreicht durch:

  • Vertiefen des bereits erworbenen kinderschutzspezifischen Fachwissens, z. B. im Rahmen einer abgeschlossenen Fachausbildung und/oder über mehrjährige Berufserfahrung,
  • Stärken der Handlungssicherheit im Sinne einer belastbaren Konfliktlösungsfähigkeit sowie der eigenen Handlungsbereitschaft u. a. über das Erarbeiten eines systematischen rechts- und fachbezogenen Überblicks,
  • Erweitern der eigenen Beziehungs-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Sinne einer aktiven, zugehenden und konfliktfähigen, auf Netzwerkarbeit ausgerichteten Grundhaltung,
  • Entwickeln eines offenen und transparenten, nach innen und außen hin klar vermittelten Berufs- bzw. Rollenverständnisses vor dem Hintergrund der grundgesetzlich bestimmten „Wächteramtsfunktion“ aller Kinderschutz-Partner*innen,
  • Stärken der Fähigkeit, in besonderen und akuten Konfliktlagen von Kindeswohlgefährdung der eigenen Rolle angemessen und der Verantwortung gegenüber dem Kind bewusst zu handeln. Ob in der Rolle der*s Vermittler*in, Fachberater*in/fallzuständigen Fachkraft oder Prozessbegleiter*in/insoweit erfahrenen Fachkraft – das eigene Handeln ist gleichermaßen geleitet von klaren Aufgaben und Aufträgen sowie von den Interessen und Bedürfnissen des betroffenen Kindes. Das Kind, besonders das traumatisierte, steht immer im Mittelpunkt der handelnden Fachkraft.

Kursumfang und Methodik

Insgesamt umfasst die Qualifizierung 64 Stunden. Der Kurs ist gegliedert in eine Auftaktveranstaltung drei je zweitägige Module plus einen Termin Fallberatung. Zusätzlich haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, eine Belegarbeit zu einem selbstgewählten Thema zu verfassen. Mit einem mündlichen Kolloquium und der Zertifikatsübergabe schließt der Kurs ab. Unser aktuelles Curriculum finden Sie hier.

Die Qualifizierung ist didaktisch und methodisch vielfältig konzipiert und orientiert sich auch an den Voraussetzungen und Bedürfnisses der Teilnehmenden. Den Teilnehmenden werden verschiedene Möglichkeiten geboten, sich die Inhalte zu erschließen und zu bearbeiten. Das Spektrum umfasst:

  • Vermittlung im Blockseminar,
  • Sequenzen der beruflichen und persönlichen Reflexion im Seminar und der prozessbegleitenden Fallberatung,
  • Raum für Erfahrungsaustausch im Seminar und in selbst organisierter Kleingruppenarbeit,
  • konzeptionelles Arbeiten in Bezug auf die zu erstellende Belegarbeit,
  • Überprüfung und Bewertung der Belegarbeit
  • und im Rahmen des Abschlusskolloquiums.

Zertifizierung

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des Seminars ein qualifiziertes Zertifikat. Dieses wird erteilt, wenn:

  • 80 % der Teilnehmer*innenstunden inkl. Auftaktveranstaltung und Praxisberatungen belegt sind,
  • eine Belegarbeit vorgelegt und angenommen wird,
  • die Teilnahme am Abschlusskolloquium erfolgt ist.

Dozent*innen

  • Hans Leitner – Dipl. Pädagoge, Erzieher
  • Jenny Troalic – Erziehungswissenschaftlerin M. A.
  • Ina Lübke – Kinderschutzkoordinatorin Brandenburg a. d. H., Dipl. Sozialarbeiterin
  • Jester Pelz – Jugendamt Havelland (ASD), Dipl.-Sozialpädagogin, staatlich anerkennte Heilerziehungspflegerin
  • Marie Krock – Grenzläufer e.V., B.A. Soziale Arbeit, Mediation, insoweit erfahrene Fachkraft, Fachkraft für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt
  • Silke Michelson – Grenzläufer e.V., staatlich anerkannte Heimerzieherin, Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Verfahrensbeistand, insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz, Sozialpädagogischer Coach
  • Professor Dr. Peter Knösel – Professor am Fachbereich Sozialwesen FH Potsdam Arbeitsschwerpunkte Recht, insbesondere Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht
  • RiAG Christian Tschöpe – RiAG Amtsgericht Brandenburg an der Havel
  • Dr. Elke Nowotny –Dipl.-Psychologin, Psycho-logische Psychotherapeutin, Paar- und Familientherapeutin
  • Lotte Knoller – Dipl.-Psychologin, Familientherapeutin, Supervisorin (DGSv)
  • Matthias Gillner – Kinderschutzzentrum Berlin, Dipl. Sozialpädagoge, Systemischer Therapeut (SG), Systemischer Kinder- u. Jugendlichentherapeut (SG)

Kursgebühren

Die Kursgebühr für die offenen Berliner Kurse inklusive Unterlagen beträgt pro Teilnehmer*in 890,00 €. Der Teilnehmer*innenbetrag wird 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Auf Anfrage und für Gruppen können Ratenzahlungen vereinbart werden.

Termine & Anmeldung

Im Herbst 2024 bieten wir wieder neue Termine für die  Qualifizierungen für Kinderschutzfachkräfte in Berlin an.

Kurs 343

Kurs 344

Stornierungsfristen

Ihre Anmeldung können Sie bis 12 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei über die Bestätigungsmail stornieren. Nach Ablauf der Frist gilt Ihre Anmeldung als verbindlich.

Vertiefungsmodule

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß den Bestimmungen des § 8a SGB VIII übernehmen und auszugestalten haben oder als fallzuständige Fachkräfte intensiv im Kontext von Kinderschutz arbeiten, und z.B. bereits erfolgreich die Qualifikation für Kinderschutzfachkräfte der Start gGmbH absolviert haben, bietet die Start gGmbH eine praxisbegleitende Fortbildungen und Reflexionen an.

Aktuell bieten wir kein Vertiefungsmodul an.

Für Informationen zum Kurs und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:

Jenny Troalic
Tel.: 03302 86095 – 77/ -80
jenny.troalic@start-ggmbh.de