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Im Kinderschutz spielt die Kommunikation zwischen den Beteiligten eine ganz besondere Rolle. Sowohl in der Zusammenarbeit von Familien und Fachkräften, als auch den Fachkräften insbesondere der verschiedenen Arbeitsbereiche untereinander. Das Besondere dabei ist, dass so gut wie in jedem Kinderschutzfall aus den verschiedensten Perspektiven und mit unterschiedlichsten Aufträgen bzw. Interessen fast zwangsläufig auf Worte und Definitionen aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen wird. Viele dieser Begriffe, die im Kinderschutz auftauchen, haben sich im Lebensalltag eingebürgert und sind auf den ersten Blick scheinbar klar und verständlich. Doch sprechen Eltern, Sozialarbeiter*innen oder Ärzt*innen wirklich auch immer die gleiche Sprache? Meinen und verstehen sie tatsächlich das gleiche, wenn beispielsweise von Elternrecht gesprochen wird?
Leitlinien für die Kinderschutzarbeit dienen der Verbesserung der Handlungssicherheit aller Fachkräfte und unterstützen die Gewährleistung der Fachlichkeit von Einschätzungen und Entscheidungen. Zudem ist eine Reihe von fachlichen Leitlinien durch entsprechende rechtliche Regelungen gesetzlich bestimmt und diesen in diesem Sinne der Rechtssicherheit im Handeln der Fachkräfte. Die vorliegenden Leitlinien sollen in erster Linie die Fachkräfte dabei unterstützen, um den Anforderungen ihre Arbeit insbesondere mit dem Ziel der Sicherung des Kindeswohls besser und zielgerichteter gerecht werden zu können.
Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB
Die Checkliste KWG für Lehrkräfte ist eine Verfahrens- und Orientierungshilfe in der Vor- und Nachbereitung Ihrer Aufgaben im Kinderschutz und führt Sie intuitiv durch das Verfahren im Kinderschutz.
Informieren Sie sich mit diesem Material über Kinderschutz im Kontext sexualisierter Gewalt und nutzen Sie die Kontakte zu den Fachberatungsstellen im Land Brandenburg.
Die Checkliste KWG für Berufsgeheimnisträger gem. § 4 KKG dient Fachkräften wie Ärztinnen und Ärzten, Leherinnen und Lehrern und anderen im Gesetz benannten Berufsgruppen als Orientierungshilfe in der Vor- und Nachbereitung Ihrer Aufgaben im Kinderschutz und führt Sie intuitiv durch das Verfahren im Kinderschutz
An alles gedacht? Die Checkliste dient Ihnen als Orientierungshilfe in der Vor- und Nachbereitung Ihrer Aufgaben im Kinderschutz, gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII sowie § 4KKG, und führt Sie intuitiv durch das Verfahren im Kinderschutz.
Die Kooperation der Bereiche Jugendhilfe und Gesundheit ist in den letzten Jahren sowohl in der Praxis vor Ort als auch der Politik zu einem bedeutsamen und politisch anerkaennten Thema geworden. Grundsätzlich kann mit Blick auf die Förderung und den Schutz des einzelnen Kindes von einer Wunsch-Kooperation beider Bereiche ausgegangen werden, der im Alltag jedoch immer wieder Kooperationshemmnisse entgegenstehen. Letztere bedingen sich insbesondere durch wechselseitig bestehende Umnkenntnis und teils überzogene Erwartungen, durch eine den Kooperationspartner (be)treffende delegirende, intervenierende und kompensierende Grundhaltung bei Erreichung der eignenen Systemgrenzen, die Verortung der Kooperation im Fakultativen neben einer zunehmend hohen Fallbelastung und dem wachsenden Falldruck oder den je Bereich unterschiedlichen Haltungen, Denk- und Arbeitsstilen mit den nicht immer übereinstimmenden Sprachcodes.
In der Broschüre wird ein Einblick in den Stand der Praxis in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu dem Thema Kooperation an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheit gegeben. Diese Kooperation und Netzwerkentwicklung stellen im Rahmen der Arbeit der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg und des Bündnis Kinderschutz MV seit Jahren einen Schwerpunkt dar. Dabei gilt es zunächst immer, das eigene Selbstverständnis beder Bereiche selbstbewusst zu stärken und das sach- und fachbezogene Verstehen für den Partner weiterzuentwickeln.
Nach jahrelangen bundes- und fachpolitischen Debatten und als unmittelbare Reaktion auf zahlreich öffentlich gewordene Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle sind in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet worden. Zu nennen sind hier an erster Stelle das Bundeskinderschutzgesetz, das neben dem Gesetz zur Kooperation und Information auch zahlreiche Änderungen des SGB VIII beinhaltet, sowie das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Um den Überblick über die neuen rechtlichen Grundlagen zu erleichtern, hat die Fachstelle Kinderschutz die relevanten Neuregelungen in Band 1 zusammengefasst. Kernstück des als Arbeitshilfe konzipierten Broschüre ist eine sogenannte „konsolidierte Fassung“ des SGB VIII. In dem vorliegenden Volltext des SGB VIII hat die Fachstelle Kinderschutz alle bisherigen Änderungen einschließlich der durch das Bundeskinderschutzgesetz eingearbeitet.
Im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern führte die Start Beratungsgesellschaft ein Praxisforschungsprojekt mit vier Jugendämtern zur „Fortentwicklung des Hilfeplanverfahrens“ durch.
Bericht über die Projektarbeit und Dokumentation der Fachtagung am 23. 10.1997
Methoden in der Jugendhilfeplanung Aufbau einer lebensweltorientierten Jugendhilfeplanung am Beispiel eines Modellprojektes im Landkreis Müritz
Beteiligung und Demokratie von Kindern und Jugendlichen in Jugendclubs und Schulen
Ein Projekt im Rahmen des Aktionsprogramms Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
Die Heim und ErzieherInnen Zeitschrift erscheint regelmäßig 5x im Jahr in Berlin mit einer Auflage von 300 Stück. Sie wird von einer ehrenamtlichen Redaktion aus der IGfH- Regionalgruppe Berlin in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung für Jugend und der Alice-Salomon-Hochschule erstellt.
Dokumentation der Auftaktveranstaltung „Frühe Hilfen“ im Landkreis Märkisch-Oderland mit Fachartikeln und Ergebnissammlung der Workshops.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt gemäß Bundeskinderschutzgesetz den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die mit Mitteln des Bundes ausgestattet wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten. Die vorliegende Broschüre stellt ausgewählte Ergebnisse der Umsetzung im Land Brandenburg dar. Ausgehend von der Frage der Begriffsdefinition und der Debatte um die “Abgrenzung“ zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz werden Artikel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen präsentiert. Mit Blick auf die Zielgruppe Früher Hilfen werden auch inhaltlich-konzeptionelle Themen, wie die der Bindung, kindlicher Grundbedürfnisse oder des Umgangs mit psychisch belasteten Familien, aus der Arbeit vor Ort dargestellt. Ein zentrales Thema Früher Hilfen und damit auch der Anstrengungen bei der Umsetzung im Land Brandenburg ist die Konzipierung und Steuerung der regionalen Netzwerkarbeit. Hierzu sind beispielhaft eine Reihe von Praxisbeispielen zusammengestellt, die auch Bezug bestimmte Brandenburger Gegebenheiten nehmen. Diesbezüglich geht es z. B. um die Bedeutung der Netzwerke Gesunde Kinder oder die Rolle der Familienhebammen im System der Frühen Hilfen im Land Brandenburg.
Die Kooperation der Bereiche Jugendhilfe und Gesundheit ist in den letzten Jahren sowohl in der Praxis vor Ort als auch der Politik zu einem bedeutsamen und politisch anerkannten Thema geworden. Grundsätzlich kann mit Blick auf die Förderung und den Schutz des einzelnen Kindes von einer Wunsch-Kooperation beider Bereiche ausgegangen werden, der im Alltag jedoch immer wieder Kooperationshemmnisse entgegenstehen. Letztere bedingen sich insbesondere durch wechselseitig bestehende Unkenntnis und teils überzogene Erwartungen, durch eine den Kooperationspartner (be)treffende delegierende, intervenierende und kompensierende Grundhaltung bei Erreichung der eigenen Systemgrenzen, die Verortung der Kooperation im Fakultativen neben einer zunehmend hohen Fallbelastung und dem wachsenden Falldruck oder den je Bereich unterschiedlichen Haltungen, Denk- und Arbeitsstilen mit den nicht immer übereinstimmenden Sprachcodes.
In der Broschüre wird ein Einblick in den Stand der Praxis in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu dem Thema Kooperation an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheit gegeben. Diese Kooperation und Netzwerkentwicklung stellen im Rahmen der Arbeit der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg und des Bündnis Kinderschutz MV seit Jahren einen Schwerpunkt dar. Dabei gilt es zunächst immer, das eigene Selbstverständnis beider Bereiche selbstbewusst zu stärken und das sach- und fachbezogene Verstehen für den Partner weiterzuentwickeln.
Nach jahrelangen bundes- und fachpolitischen Debatten und als unmittelbare Reaktion auf zahlreich öffentlich gewordene Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle sind in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet worden. Zu nennen sind hier an erster Stelle das Bundeskinderschutzgesetz, das neben dem Gesetz zur Kooperation und Information auch zahlreiche Änderungen des SGB VIII beinhaltet, sowie das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Um den Überblick über die neuen rechtlichen Grundlagen zu erleichtern, hat die Fachstelle Kinderschutz die relevanten Neuregelungen in Band 7 zusammengefasst. Kernstück des als Arbeitshilfe konzipierten Broschüre ist eine sogenannte „konsolidierte Fassung“ des SGB VIII. In dem vorliegenden Volltext des SGB VIII hat die Fachstelle Kinderschutz alle bisherigen Änderungen einschließlich der durch das Bundeskinderschutzgesetz eingearbeitet.
Die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Familie und Justiz haben im Juni 2011 gemeinsam mit dem federführenden Jugendministerium einen gut 50-seitigen Bericht zur „Evaluation bestehender Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz“ (Drucksache 5/3347) vorgelegt. Der Bericht stand im Mittelpunkt der Tagung „Gesund und sicher aufwachsen im Land Brandenburg“, die am 22. September 2011 von der Fachstelle Kinderschutz im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in Potsdam organisiert worden ist
Kinderschutz gelingt besser, wenn Schule und Jugendamt Hand in Hand arbeiten.
Dafür braucht es Rahmen und Regeln – soll die Kooperation nicht einzig von einzelnen engagierten Personen abhängen. Doch was sind die elementaren Bausteine, damit sich eine Kooperationsvereinbarung in der Praxis bewährt? Ihre fachlichen Einschätzungen und persönlichen Erfahrungen schildern Akteure aus Schule und Jugendhilfe. Ergänzt werden die Artikel durch Beispiele, die zeigen, wie Grundzüge der Zusammenarbeit, verbindliche Verfahrensabläufe und eine angemessene Kommunikationsstruktur in der Praxis aussehen können.
Die Fachstelle hat in dem Heft eine praxisorientierte Materialsammlung zusammengestellt: Fachleute aus Jugendhilfe sowie Justiz beleuchten die Folgen für die Zusammenarbeit der beiden Professionen durch die Neuregelungen des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen im FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Arbeitsgruppe der ASD-LeiterInnen Brandenburger Jugendämter gibt Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht. Ergänzt wird die Materialsammlung durch konkrete Praxisbeispiele u. a. auch aus dem Bereich Polizei sowie der Analyse besonders schwerer Fälle von Verwahrlosung, Vernachlässigung und Misshandlung.
Aus unseren Studien über Brandenburger Kinder, die in Folge von Misshandlung oder Vernachlässigung schwer verletzt wurden oder zu Tode gekommen sind, wissen wir: Wenn Nachbarn, Freunde oder Verwandte bei Kindesmisshandlungen “wegsehen” ist das eher ein Zeichen von Ratlosigkeit sowie Unkenntnis und weniger von mangelnder Zivilcourage.
Deshalb haben wir das Kinderschutz-ABC ins Leben gerufen. 26 Artikel, in denen wir in einfacher, verständlicher Sprache über den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung informieren, aufklären und sensibilisieren. Wo beginnt Gewalt gegen Kinder? Woran sind Anzeichen für Vernachlässigung und Misshandlung zu erkennen? Und wohin kann man sich wenden, wenn man beobachtet oder befürchtet, dass einem Kind Leid geschieht? Jeder Artikel ist ergänzt durch einen Infoblock mit Adressen, bei denen Betroffene konkrete Hilfe und Beratung finden können.
Mit der Serie soll eine möglichst breite Öffentlichkeit erreicht werden: Eltern und Großeltern sind genauso angesprochen wie Nachbarn, Jugendliche, Lehrer und Erzieher.
Den Leitfaden hat eine Arbeitsgruppe von ASD-Leiterinnen einzelner Brandenburger Jugendämter aus dem Zusammenhang des Projektes „Qualitätsentwicklung im ASD“ heraus und mit Unterstützung des Landesjugendamtes erarbeitet.
Der Leitfaden enthält einen einführenden Teil mit allgemein- und datenschutzrechtlichen Grundlagen zum Kinderschutz. Im Hauptteil sind Materialien für die sozialarbeiterische Praxis zusammengestellt. Die Anlagen mit Prüfbögen und –kriterien ergänzen die Materialsammlung. Der Leitfaden ist damit eine Arbeitsgrundlage für Jugendämter, um ein auf ihre spezifischen Rahmenbedingungen angepasstes Kinderschutz-Konzept zu entwickeln.
Die Empfehlungen sind von mehreren Ressorts der Brandenburger Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände entwickelt worden und stellen die Aufgaben der verschiedenen Institutionen – Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Polizei, Gesundheitswesen und Schule – beim Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung dar.
Mit dem Ziel, Kompetenzen sowie Strukturen und damit den Service im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) weiterzuentwickeln, haben die 18 Jugendämter im Land Brandenburg in den Jahren 2002 bis 2006 ein von der Landesregierung unterstütztes Programm zur Qualitätsentwicklung absolviert. Die Kernthemen dieses fünfjährigen Prozesses haben die Projektverantwortlichen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft Start in einem Handbuch zusammengefasst.
Resultate der Praxisbegleitung der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg und des Bündnis Kinderschutz MV sind in diesem Sammelband zusammengefasst. In den Beiträgen werden aktuelle Themen der Kinderschutzpraxis – von internen Standards und Verfahren der Zusammenarbeit bis zur Öffentlichkeitsarbeit – behandelt. Neben Wissenschaftlern kommen vor allem Praktiker zu Wort und berichten von den vor Ort entwickelten Lösungen.
Resultate der Praxisbegleitung der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg und des Bündnis Kinderschutz MV sind in diesem Sammelband zusammengefasst. In den Beiträgen werden aktuelle Themen der Kinderschutzpraxis – von internen Standards und Verfahren der Zusammenarbeit bis zur Öffentlichkeitsarbeit – behandelt. Neben Wissenschaftlern kommen vor allem Praktiker zu Wort und berichten von den vor Ort entwickelten Lösungen.
Das Bundesmodellprojekt „Integra“ hatte zum Ziel, integrierte, regionalisierte Angebotsstrukturen in der Jugendhilfe in fünf Modellregionen zu implementieren. In dem Buch „Eine Stadt bewegt sich“ berichtet das Autorenteam über die Entwicklung integrierter, flexibler und regionalisierter Hilfen zur Erziehung am Modellstandort Frankfurt (Oder).
Ein Handbuch mit Hinweisen zur Methode, Anregungen und Tipps zur Durchführung für Moderatoren in Schule, Jugendarbeit und Gemeinwesen
Förderung von Kindern in Kindergärten und beim Übergang zur Schule: Nachbetrachtung der Fachtagung in Zechlinerhütte (Brdbg.)
Analyse von Fällen schwerster Kindesvernachlässigung und -misshandlung im Land Brandenburg.
Wie viele Kinder in Brandenburg jährlich an den Folgen von Misshandlung sterben oder schwere Behinderungen davontragen, darüber gibt es keine einheitlichen Angaben. Die Zahlen von Polizei, Staatanwaltschaft und Jugendämtern darüber weichen voneinander ab. Laut Statistik des Landeskriminalamtes sind es durchschnittlich sieben Kinder jährlich. Die Datenlage ist nicht der einzige Hinweis auf einen lückenhaften Austausch zwischen den zuständigen Bereichen. Dem Jugendamt waren nicht in allen Fällen von Vernachlässigung und Misshandlung, die in den letzten Jahren in Brandenburg strafrechtlich verfolgt wurden, die Familien bekannt. Doch oft hatten andere Bereiche im Vorfeld Kenntnis von der Familiensituation: das Sozialamt, die Schule, die Kindertagestätte, die Polizei. Auch vom sozialen Umfeld – Familie, Nachbarn, Freunde – wurde die drohende Eskalation nicht wahrgenommen oder nichts dagegen unternommen. Hinweise auf mögliche Ursachen, und damit Rückschlüsse für eine wirksame Präventionsarbeit, soll eine systematische Analyse gravierender Kinderschutzfälle anhand der Akten von Staatsanwaltschaften und Jugendämtern geben. Untersucht werden Fälle der letzten Jahre ab 2000 bis 2005.
DWL Trainings und die Start gGmbH haben im Juli 2004 das Konzept „Leben Lernen von Beginn an – Schlüsselqualifikationen von Bildung und Erziehung“ im Elementarbereich vorgelegt. Dieses Konzept führt aus, wie zum einen durch Trainings der Führungskräfte und zum anderen durch einrichtungsinterne Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern, Schlüsselqualifikationen vermittelt werden können, die unter anderem einen gelingenden Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die praktische Arbeit der Kindertagesstätten ermöglichen.
Vom Hilfeplanverfahren über rechtliche Fragen bis hin zur Auswahl der geeigneten Pflegefamilie liefert dieses neu erschienene Handbuch den Beteiligten und Interessierten umfassende Informationen und Hilfestellungen zum Thema Pflegekinderwesen.
Anforderungen und Perspektiven qualifizierter Hilfeplanung in der Zusammenarbeit freier und öffentlicher Träger – Abschlussbericht des Bundesmodellprojekts „Hilfeplanung als Kontraktmanagement“ im Rahmen des Förderschwerpunkts „Fortentwicklung des Hilfeplanverfahrens“ des BMFSFJ.