Aktuell 9: Frühe Hilfen und Kinderschutz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt gemäß Bundeskinderschutzgesetz  den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die mit Mitteln des Bundes ausgestattet wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten. Die vorliegende Broschüre stellt ausgewählte Ergebnisse der Umsetzung im Land Brandenburg dar. Ausgehend von der Frage der Begriffsdefinition und der Debatte um die “Abgrenzung“ zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz werden Artikel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen präsentiert. Mit Blick auf die Zielgruppe Früher Hilfen werden auch inhaltlich-konzeptionelle Themen, wie die der Bindung, kindlicher Grundbedürfnisse oder des Umgangs mit psychisch belasteten Familien, aus der Arbeit vor Ort dargestellt. Ein zentrales Thema Früher Hilfen und damit auch der Anstrengungen bei der Umsetzung im Land Brandenburg ist die Konzipierung und Steuerung der regionalen Netzwerkarbeit. Hierzu sind beispielhaft eine Reihe von Praxisbeispielen zusammengestellt, die auch Bezug bestimmte Brandenburger Gegebenheiten nehmen. Diesbezüglich geht es z. B. um die Bedeutung der Netzwerke Gesunde Kinder oder die Rolle der Familienhebammen im System der Frühen Hilfen im Land Brandenburg.