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Qualifizierung für Kinderschutzfachkräfte nach § 8A SGB VIII

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Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde der Schutzauftrag der Jugendämter sowie der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kinderschutz eindeutig gefasst. Auch das voraussichtlich ab 1. Januar 2012 in Kraft tretende Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) soll alle Akteure stärken, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren: angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht. – Doch welche rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für die beteiligten Fachkräfte in der Praxis? Unser Kompaktseminar “Qualifizierung für Kinderschutzfachkräfte” bietet Ihnen Antworten und ein Plus an Handlungssicherheit.

Die Inhalte der Qualifizierung haben wir auch vor dem Hintergrund unserer Arbeit als Träger der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg sowie des Bündnis Kinderschutz MV konzipiert, mit deren fachlichen Leitung und Organisation wir von der jeweiligen Landesregierung beauftragt sind.

Unser Angebot richtet sich an Fachkräfte aus allen im Kinderschutz beteiligten Bereichen: Dazu gehören die Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter, Kitas, Beratungsstellen, Hilfen zur Erziehung, Horte oder Jugendclubs) genauso wie die Bereiche Gesundheit, Schule, Polizei und Justiz sowie Sport und Soziales.

Im Rahmen der Qualifizierung werden spezielle, für eine fachlich kompetente Kinderschutzarbeit erforderliche Aspekte zur Umsetzung der Anforderungen des § 8a SGB VIII sowie der gesetzlichen Neuregelungen durch das BKiSchG zur Bearbeitung und Reflektion angeboten. Mit Blick auf eine moderne Kinderschutzarbeit geht es im Besonderen um:

  • die berufliche Rolle der Fachkraft u. a. in Bezug auf deren Auftragsverständnis und Grundhaltung sowie deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflektion,
  • inhaltlich-fachliche Aspekte,
  • rechtliche Grundlagen,
  • strukturell abzusichernde Rahmenbedingungen,
  • eine qualifizierte und verbindliche Prozessgestaltung.

Der Kurs umfasst insgesamt 64 Stunden und gliedert sich in drei Blöcke á 16 Stunden plus 9 Stunden Fallreflektion sowie einer schriftlichen Belegarbeit sowie einer mündlichen Prüfung.

 

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