Qualifizierung für Kinderschutzfachkräfte nach § 8A SGB VIII
Die Inhalte der Qualifizierung haben wir auch vor dem Hintergrund unserer Arbeit als Träger der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg sowie des Bündnis Kinderschutz MV konzipiert, mit deren fachlichen Leitung und Organisation wir von der jeweiligen Landesregierung beauftragt sind.
Unser Angebot richtet sich an Fachkräfte aus allen im Kinderschutz beteiligten Bereichen: Dazu gehören die Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter, Kitas, Beratungsstellen, Hilfen zur Erziehung, Horte oder Jugendclubs) genauso wie die Bereiche Gesundheit, Schule, Polizei und Justiz sowie Sport und Soziales.
Im Rahmen der Qualifizierung werden spezielle, für eine fachlich kompetente Kinderschutzarbeit erforderliche Aspekte zur Umsetzung der Anforderungen des § 8a SGB VIII sowie der gesetzlichen Neuregelungen durch das BKiSchG zur Bearbeitung und Reflektion angeboten. Mit Blick auf eine moderne Kinderschutzarbeit geht es im Besonderen um:
- die berufliche Rolle der Fachkraft u. a. in Bezug auf deren Auftragsverständnis und Grundhaltung sowie deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflektion,
- inhaltlich-fachliche Aspekte,
- rechtliche Grundlagen,
- strukturell abzusichernde Rahmenbedingungen,
- eine qualifizierte und verbindliche Prozessgestaltung.
Der Kurs umfasst insgesamt 64 Stunden und gliedert sich in drei Blöcke á 16 Stunden plus 9 Stunden Fallreflektion sowie einer schriftlichen Belegarbeit sowie einer mündlichen Prüfung.


