Jugendhilfeplanung
Der Gesetzgeber schreibt für die Jugendhilfe eine vorausschauende, möglichst dezidierte Planung vor. Eine am Bedarf orientierte, kleinräumige Jugendhilfeplanung beteiligt die Betroffenen und integriert die Kinder und Jugendlichen in die einzelnen Planungsschritte.
Die Start Beratungsgesellschaft arbeitet seit vielen Jahren mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Aus unserer Praxis wissen wir, wie Planungsverfahren zu erstellen und Fachpläne umzusetzen sind.
Projektreferenz:
Fortentwicklung des Hilfeplanverfahrens nach §36 SGB VIII für das Land Mecklenburg-Vorpommern


