Auch mit der Zuweisung einer Geldauflage können Sie unsere Arbeit im Kinderschutz unterstützen!

Viele Gerichtsverfahren an Amts- oder Landgerichten oder Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft werden mit einer Geldauflage (Bußgeld) für den Beklagten abgeschlossen oder eingestellt. Der Richter bzw. Staats- oder Amtsanwalt entscheidet dann, ob das verhängte Bußgeld der Staatskasse zugewiesen wird oder welcher gemeinnützigen Organisation es zu Gute kommen soll.

Vielleicht sind Sie selbst berechtigt, Geldauflagen zuzuweisen? Oder Sie kennen jemanden, der Geldauflagen zuweist –  z. B. eine*n Strafrichter*in, Staats- und Amtsanwalt*in? Dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen und/oder einen Kontakt herstellen.

Kontakt
Jenny Troalic
Bußgeldbeauftragte Start gGmbH
E- Mail: jenny.troalic@start-ggmbh.de


Unterstützen Sie die Arbeit der Fachstelle Kinderschutz c/o Start gGmbH bei Ihrem nächsten Einkauf im Internet. Es kostet Sie nichts, außer einem kurzen Extra-Klick.

Bevor Sie Ihren nächsten Online-Einkauf starten, gehen Sie auf die Seiten www.planethelp.de. Dort finden Sie ein breites Angebot an Online-Shops: Anbieter von Büchern und Büromaterial sind ebenso vertreten wie von Mode, Sport oder Reisen.

Klicken Sie einfach auf Ihren Lieblings-Shop und wählen dann die Fachstelle Kinderschutz aus der Liste von Hilfsorganisationen aus. Damit stellen Sie sicher, dass die Verkaufsprovisionen, die für jeden Ihrer Einkäufe von den Partnershops gewährt werden, direkt der Brandenburger Kinderschutzarbeit zu Gute kommen.

Eine prima Sache, oder? Wer möchte, kann das nächste Bahnticket oder Fachbuch über einen der Partnershops von PlanetHelp kaufen und damit? ganz nebenbei und ohne einen Cent zusätzlich zu bezahlen – die Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg unterstützen.

Tun Sie ganz einfach Gutes, und klicken Sie vor Ihrem nächsten Online-Einkauf auf die Seiten von PlanetHelp: www.planethelp.de.